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   BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11   

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https://dejure.org/2011,8804
BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11 (https://dejure.org/2011,8804)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2011 - 4 StR 5/11 (https://dejure.org/2011,8804)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 4 StR 5/11 (https://dejure.org/2011,8804)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 35 BtMG
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Zustimmung zur Zurückstellung der Vollstreckung der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 35 BtMG)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln ohne Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; BtMG § 35
    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln ohne Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11
    Der Umstand, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11
    Das Gericht muss jedoch das ihm nunmehr in § 64 Satz 1 StGB eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73 f., und vom 9. September 2008 - 3 StR 337/08).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11
    Der Umstand, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 34/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11
    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2010 - 2 StR 34/10 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.2008 - 3 StR 337/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 5/11
    Das Gericht muss jedoch das ihm nunmehr in § 64 Satz 1 StGB eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73 f., und vom 9. September 2008 - 3 StR 337/08).
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